maandag 23 juni 2008

kant & klaar

Ik ben onzorgvuldig geweest in mijn aanhalen van de Imperativ van Kant. Gelukkig is er de onuitputtelijke bron van het interweb. Zo is er een Kant Lexicon. Daar wordt alles uitgelegd door Dr. Eisler Daaruit citeer ik hieronder. Zodat duidelijk moge zijn wat Kant eigenlijk wil zeggen en waarom ik aan hem moest denken.

Maxime. „Praktische Gesetze, sofern sie zugleich subjektive Gründe der Handlungen, d. i. subjektive Grundsätze, werden, heißen Maximen.” „Die Beurteilung der Sittlichkeit, ihrer Reinigkeit und Folgen nach, geschieht nach Ideen, die Befolgung ihrer Gesetze nach Maximen.” „Es ist notwendig, daß unser ganzer Lebenswandel sittlichen Maximen untergeordnet werde.” Bedingung dazu ist die Verknüpfung der Idee Gottes (s. d.) und der Unsterblichkeit (s. d.) mit dem moralischen Gesetze, KrV tr. Meth. 2. H. 2. Abs. (I 672—Rc 824 f.). Maxime ist das „subjektive Prinzip des Wollens”, GMS 1. Abs. 1. Anm. (III 19), „das subjektive Prinzip zu handeln”. Sie enthält „die praktische Regel, die die Vernunft den Bedingungen des Subjekts gemäß (öfters der Unwissenheit oder auch den Neigungen desselben) bestimmt”, sie ist also der Grundsatz, nach welchem das Subjekt handelt, während das Gesetz bestimmt, wie es handeln soll, ibid. 2. Abs. 7. Anm. (III 44). „Praktische Grundsätze sind Sätze, welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat. Sie sind subjektiv oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird”, KpV 1. T. 1. B. 1. H. § 1 Erklär. (II 23). Eine Maxime ist eine „Regel, die die Willkür sich selbst für den Gebrauch ihrer Freiheit macht”, Rel. 1. St. Von d. Einwohnung […] (IV 19). Etwas in seine Maxime aufnehmen heißt, es sich zur allgemeinen Regel des Verhaltens machen, ibid. Anmerk. (IV 23); vgl. Willkür, Böse. „Die Regel des Handelnden, die er sich selbst aus subjektiven Gründen zum Prinzip macht, heißt seine Maxime; daher bei einerlei Gesetzen die Maximen der Handelnden sehr verschieden sein können.” Maxime ist „das subjektive Prinzip zu handeln, was sich das Subjekt selbst zur Regel macht (wie es nämlich handeln will)”, MS Einl. IV (III 28 f.). Der kategorische Imperativ (s. d.) fordert, so zu handeln, daß die Maxime des Wollens zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung sich eignet.

Imperativ. Ein Imperativ ist ein normatives Urteil, ein Satz, der ein Sollen (s. d.), eine praktische Notwendigkeit ausspricht. In den „hypothetischen” Imperativen handelt es sich um ein bedingtes Sollen, im Hinblick auf einen Zweck, zu dessen Erreichung etwas als Mittel vorgeschrieben wird. Der „kategorische” Imperativ drückt ein unbedingtes Sollen, eine absolute Forderung (Norm) der Vernunft aus, ohne Rücksicht auf einen Zweck, eine „Materie” des Willens. Das Sittengesetz wird in einem solchen Imperativ formuliert, welcher Allgemeingültigkeit des Wollens, Eignung der Maxime desselben zu einer allgemeinen Gesetzgebung fordert. Es folgt daraus auch die Forderung, die Menschheit in jedem nie bloß als Mittel, sondern auch als Zweck zu behandeln (d. h. als Persönlichkeit, als vernünftiges Wesen; vgl. Sittlichkeit). Der kategorische Imperativ entspringt der Autonomie (s. d.) der praktischen Vernunft und weist auf die Freiheit (s. d.) des („intelligiblen”) Menschen hin. Die Allgemeingültigkeit der Willensmaxime schließt nicht eine Rücksicht auf die Besonderheit der (äußeren und inneren) Umstände des Handelns aus, ist rein formal. „Der kategorische Imperativ, der überhaupt nur aussagt, was Verbindlichkeit sei, ist: Handle nach einer Maxime, welche zugleich als ein allgemeines Gesetz gelten kann!” Dieses Gesetz macht die Freiheit als Eigenschaft der Willkür kund. Jede Maxime, die sich nicht zu einem allgemeinen Gesetz qualifiziert, ist der Moral zuwider, ibid. (III 28 f.). „Unter einem Imperativ überhaupt ist jeder Satz zu verstehen, der eine möglich freie Handlung aussagt, wodurch ein gewisser Zweck wirklich gemacht werden soll”, Log. Einl. Anh. (IV 96). Der moralische Imperativ kann “als die Stimme Gottes angesehen werden”, Altpreuß. Mth. XXI, 577. „Alle Menschenpflichten als göttliche Gebote vorzuschreiben, liegt schon in jedem kategorischen Imperativ” „Der kategorische Imperativ ist Ausspruch eines Vernunftprinzipes über sich selbst als Person (dictamen rationis practicae)”, ibid. XXI 614.


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